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Unsere Leistungen
Prozess

Unser Vorgehen folgt einem strukturierten, rechtstechnischen Prozess, der auf eine maximale Beweissicherung abzielt. Zunächst analysieren wir Ihre Dokumentenlage (Arbeitsvertrag, Korrespondenz, Zeugenaussagen) im Hinblick auf Tatbestandsmerkmale wie Beleidigungen (§ 106 GewO) oder vorsätzliche Gesundheitsschädigung. Wir prüfen systematisch, ob eine unzumutbare Verschlechterung Ihrer Arbeitsbedingungen vorliegt, die Sie zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein zentraler Schritt ist die fristgerechte Anzeige gemäß § 4 KSchG, die innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung erfolgen muss. Parallel bereiten wir die strategische Verhandlung oder Klageeinreichung vor, wobei wir stets das Ziel einer angemessenen Abfindung im Blick behalten.
Lokale Aspekte — Germany
Die arbeitsrechtliche Praxis und die Spruchkörper der Gerichte können innerhalb von Germany variieren. Während in großen Wirtschaftszentren wie Germany oft komplexere Streitwerte und spezialisierte Kammern vorzufinden sind, sind in anderen Regionen die Verfahren möglicherweise von anderen lokalen Präzedenzfällen geprägt. Unser bundesweites Netzwerk und unsere langjährige Prozesserfahrung ermöglichen es uns, diese regionalen Besonderheiten – sei es in der Handhabung von Betriebsratsbeteiligungen oder der Bewertung von Gesundheitsbeeinträchtigungen – stets zu berücksichtigen. Wir passen unsere Strategie an die Gegebenheiten vor Ort an, um für Mandanten in Germany und allen anderen von uns betreuten Regionen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Prüfungsdauer für Fallvorbringen | 1-3 Werktage |
| Gesetzliche Klagefrist nach Kündigung | 3 Wochen |
| Häufige Indikatoren | Mobbing, Gehaltskürzungen, Aufgabendegradierung |
| Relevante Gerichtsebene | Arbeitsgericht |
| Durchschnittliche Verfahrensdauer (1. Instanz) | 4-9 Monate |
Technologie-Stack
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 611 ff.
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
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Haeufig gestellte Fragen
Woran erkenne ich eine konstruktive Kündigung?
Typische Anzeichen sind eine systematische Verschlechterung Ihrer Arbeitsbedingungen ohne sachlichen Grund, wie die Entziehung wesentlicher Aufgaben, ungerechtfertigte Abmahnungen, isolation vom Team oder die Weigerung, vereinbarte Gehaltsbestandteile zu zahlen. Entscheidend ist das Vorliegen eines vom Arbeitgeber zu vertretenden, schwerwiegenden Vertrauensbruchs, der Ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
Welche Frist muss ich bei einer konstruktiven Kündigung beachten?
Nach Ihrer fristlosen Eigenkündigung aufgrund eines wichtigen Grundes müssen Sie innerhalb von drei Wochen Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben, um die Kündigungsschutzklage gemäß § 4 KSchG einzureichen. Verstreicht diese Frist, ist die Kündigung in der Regel wirksam und Ansprüche auf Wiedereinstellung oder Abfindung verfallen.
Kann ich auch bei einer Eigenkündigung Abfindung erhalten?
Ja, genau das ist das Ziel bei einer erfolgreich nachgewiesenen konstruktiven Kündigung. Da die Kündigung rechtlich dem Arbeitgeber zugerechnet wird, haben Sie Anspruch auf die gleichen Rechte wie bei einer ungerechtfertigten betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung, also in der Regel auf eine angemessene Abfindung oder sogar auf Wiedereinstellung.
Wie viel kostet die rechtliche Vertretung bei konstruktiver Kündigung in Germany?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, dem Verfahrensaufwand und der gewählten Vergütungsart (Stundensatz, Erfolgshonorar). Ein grober, rein orientierender Rahmen für die anwaltliche Vertretung bis zum Ende des ersten gerichtlichen Termins kann bei standardisierten Mandaten zwischen 2.000 und 5.000 Euro liegen. Da jeder Fall einzigartig ist, empfehlen wir dringend, ein individuelles, unverbindliches Angebot auf Basis Ihrer Unterlagen einzuholen.