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Klare Beratung zu Ihrer Arbeitssituation — Abfindung, ungerechtfertigte Kündigung und Ihre Rechte. Ohne Termin, vertraulich.
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Unsere Leistungen
Prozess

Unser Vorgehen ist strukturiert und auf maximale Ergebnisse für Sie ausgerichtet. Zunächst analysieren wir Ihre Kündigung und den Arbeitsvertrag auf formelle und materielle Fehler. Wir prüfen, ob ein Sozialauswahlverfahren nach § 1 Abs. 3 KSchG durchgeführt wurde und bewerten die angebotene Abfindungshöhe anhand Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihres Alters und Ihrer künftigen Arbeitsmarktchancen. In über 70% der Fälle können wir durch fundierte Verhandlungsstrategie eine signifikante Nachbesserung erreichen. Unser Team setzt sich aus Fachanwälten für Arbeitsrecht zusammen, die ausschließlich die Interessen von Arbeitnehmern vertreten. Für spezifische Berufsgruppen wie Vertriebsleiter gelten besondere Maßstäbe, die wir in unserer Beratung zur Abfindung für Vertriebsleiter detailliert erläutern.
Lokale Aspekte — Germany
Das deutsche Arbeitsrecht ist bundeseinheitlich, doch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte kann regional variieren. Die wirtschaftliche Struktur in Germany prägt die Kündigungsmuster: In technologieorientierten Branchen sind oft komplexe variable Vergütungen zu berücksichtigen, während in traditionellen Industrien betriebsbedingte Kündigungen nach Sozialplan im Vordergrund stehen. Unser national aufgestelltes Team kennt diese regionalen und branchenspezifischen Besonderheiten und passt die Verhandlungsstrategie entsprechend an. Ob für Mandanten in Germany – wir gewährleisten überall die gleiche anwaltliche Expertise und Durchsetzungskraft.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Verhandlungsdauer | 2-6 Wochen |
| Relevante Betriebszugehörigkeit | Ab 6 Monaten |
| Übliche Abfindungshöhe (Brutto) | 0,5 - 1,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr |
| Annahmefrist Angebot | Oft nur 1 Woche |
| Erfolgsquote Nachverhandlung | > 70% |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 611 ff.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
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Haeufig gestellte Fragen
Wann habe ich überhaupt einen Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in speziellen Fällen, z.B. bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG mit Sozialplan oder bei einem Auflösungsvertrag. Oft wird eine Abfindung jedoch im Rahmen eines Vergleichs zur Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses vereinbart. Wir prüfen Ihre individuelle Lage und ob ein Leverage für Verhandlungen besteht.
Wie wird die Höhe einer angemessenen Abfindung berechnet?
Es gibt keine feste Formel. Die Gerichte orientieren sich an einer sogenannten „Faustformel“ von 0,5 bis 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Entscheidend sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, Ihr Alter, Ihre Betriebszugehörigkeit und die künftige Arbeitsmarktlage. Eine pauschale Berechnung ist nicht möglich.
Welche Fristen muss ich nach einer Kündigung unbedingt beachten?
Die zentrale Frist ist die 3-Wochen-Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese, ist die Kündigung grundsätzlich als wirksam anzusehen. Für die Annahme eines Abfindungsangebots setzen Arbeitgeber oft nur eine Woche Frist. Kontaktieren Sie uns daher unverzüglich.
Wie viel kostet eine Beratung zur Abfindung nach Berufsgruppen in Germany?
Die Kosten richten sich nach dem individuellen Aufwand, der Komplexität des Falls (z.B. internationale Verträge, variable Vergütungen) und der erforderlichen Verhandlungsdauer. Für eine standardisierte Erstberatung mit Analyse Ihrer Unterlagen und strategischer Einschätzung bieten wir transparente Pauschalen an. Ein detailliertes, auf Ihren Fall zugeschnittenes Angebot erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Dokumente.