Sprechen Sie jetzt mit einem Anwalt — kostenlose Einschätzung
Klare Beratung zu Ihrer Arbeitssituation — Abfindung, ungerechtfertigte Kündigung und Ihre Rechte. Ohne Termin, vertraulich.
Läuft im Browser · kostenlos · vertraulich
Unsere Leistungen
Prozess

Unser methodischer Ansatz beginnt mit einer detaillierten Prüfung Ihrer Kündigungsschreiben, Arbeitsverträge und der Unternehmenskommunikation. Wir analysieren die Kündigungsart – ob personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt – und prüfen die Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Formvorschriften gemäß § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Auf Basis dieser Analyse ermitteln wir Ihre individuellen Ansprüche, beispielsweise auf eine Abfindung nach § 1a KSchG oder bei betriebsbedingten Kündigungen. Ein zentraler Berechnungsfaktor ist Ihre Betriebszugehörigkeit; pro Jahr können bis zu 0,5 Monatsgehälter als Abfindungsgrundlage dienen. Wir unterstützen Sie dann gezielt bei der Abfindungsverhandlung mit dem Arbeitgeber oder bereiten eine Kündigungsschutzklage innerhalb der dreiwöchigen Ausschlussfrist vor.
Lokale Aspekte — Germany
Das deutsche Arbeitsrecht ist bundeseinheitlich im KSchG, BGB und weiteren Gesetzen geregelt, doch die Rechtsprechung der 24 regionalen Arbeitsgerichte und der Landesarbeitsgerichte kann variieren. Die wirtschaftliche Struktur einer Region – ob stark industriell geprägt wie im Ruhrgebiet oder dienstleistungsorientiert wie in vielen Großstädten – beeinflusst die Häufigkeit und Art von Kündigungsverfahren. Unser nationales Netzwerk ermöglicht es uns, diese regionalen Besonderheiten und die spezifische Spruchpraxis der Gerichte in unser strategisches Vorgehen einzubeziehen. So können wir für Mandanten in ganz Germany, von Hamburg bis München und von Köln bis Berlin, eine maßgeschneiderte und erfolgsorientierte Vertretung sicherstellen. Unsere Expertise ist insbesondere in Ballungsräumen wie Berlin gefragt, wo komplexe betriebsbedingte Kündigungen häufiger vorkommen.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Abfindungshöhe pro Dienstjahr | 0,5 bis 1,0 Monatsgehälter |
| Frist für Kündigungsschutzklage | 3 Wochen nach Zugang der Kündigung |
| Relevante Betriebszugehörigkeit | Mindestens 6 Monate im Betrieb |
| Typische Verhandlungsdauer | 2 bis 8 Wochen |
| Grundlage für betriebsbedingte Kündigungen | Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 611 ff.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Angebot anfordern
Unser Team prüft Ihr Vorhaben und erstellt einen Erstbericht unverbindlich.
Oder schreiben Sie uns direkt an [email protected]
Haeufig gestellte Fragen
Wann habe ich überhaupt Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht automatisch. Er kann sich jedoch aus einem Aufhebungsvertrag, einer gerichtlichen Einigung im Kündigungsschutzprozess oder speziellen gesetzlichen Regelungen ergeben, beispielsweise bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a KSchG oder bei einer Änderungskündigung. Entscheidend ist eine individuelle Prüfung Ihres Falls.
Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage verpasse?
Die dreiwöchige Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam, und Sie verlieren die Möglichkeit, deren Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen. Eine Ausnahme besteht nur in extremen Härtefällen, die jedoch selten anerkannt werden. Schnelles Handeln ist daher essenziell.
Kann ich meine Abfindung selbst mit dem Arbeitgeber verhandeln?
Theoretisch ja, aber es wird dringend abgeraten. Arbeitgeber sind in solchen Verhandlungen meist erfahren und rechtskundig beraten. Ohne anwaltliche Expertise riskieren Sie, wesentliche Ansprüche (wie Bonusanteile, Resturlaub oder ein positives Zeugnis) nicht durchzusetzen oder eine zu niedrige Abfindung zu akzeptieren. Ein Fachanwalt kann Ihr Verhandlungsgewicht deutlich erhöhen.
Wie viel kostet eine anwaltliche Beratung zur Abfindung in Germany?
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert des Mandats, der sich an der streitigen Abfindungssumme orientiert, sowie dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Für eine erste Einschätzung bieten wir oft eine kostengünstige Erstberatung an. Für die spätere Vertretung gelten die gesetzliche Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG) oder individuelle Vereinbarungen. Ein spezifisches, transparentes Angebot erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen.