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Prozess

Unser methodischer Ansatz basiert auf einer strukturierten Fallanalyse und einer präzisen Anwendung des deutschen Arbeitsrechts, insbesondere des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wir beginnen mit einer detaillierten Prüfung Ihrer Arbeitsverträge, Korrespondenz und aller relevanten Dokumente, um Ihre rechtliche Position zu bewerten. Basierend auf dieser Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, die von der außergerichtlichen Interessenvertretung, beispielsweise in Schutzschriftverfahren oder Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, bis hin zur prozessualen Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor dem Arbeitsgericht reicht. Ein zentraler Aspekt ist dabei die frühzeitige Prüfung von Ansprüchen auf eine Abfindung, deren Höhe sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und anderen Faktoren richtet. Unser Ziel ist es, für über 90% unserer Mandanten eine zufriedenstellende Einigung noch vor einem Hauptverfahren zu erzielen.
Lokale Aspekte — Freiburg
Die arbeitsrechtliche Landschaft in Deutschland wird maßgeblich durch die Rechtsprechung der einzelnen Landesarbeitsgerichte geprägt, was regionale Unterschiede in der Auslegung von Gesetzen wie dem KSchG mit sich bringen kann. Unser Büro in Freiburg, eingebettet in die wirtschaftlich dynamische Region Südbaden, ist mit den Besonderheiten lokaler Gerichte und der regionalen Wirtschaftsstruktur bestens vertraut. Diese lokale Expertise kombinieren wir mit einer bundesweiten Perspektive, um für Mandanten in Freiburg und ganz Deutschland die bestmögliche Vertretung zu gewährleisten. Ob in industriell geprägten Regionen oder im Dienstleistungssektor – wir passen unsere Strategie an die spezifischen Gegebenheiten Ihres Arbeitsumfelds an.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Verfahrensdauer (erste Instanz) | 4-12 Monate |
| Frist für Kündigungsschutzklage | 3 Wochen nach Zugang |
| Beratungsgespräch (initial) | 60-90 Minuten |
| Aktiv vertretene Gerichtsbezirke | Bundesweit |
| Schwerpunkt der Praxis | Individueller Kündigungsschutz |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Dienstvertragsrecht
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Arbeitsrecht Anwalt in Freiburg
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Haeufig gestellte Fragen
Welche Frist muss ich bei einer Kündigung beachten?
Für eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht gilt eine gesetzliche Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung. Diese Frist ist absolut und kann nicht verlängert werden. Eine verspätete Klageeinreichung führt zum Verlust des Kündigungsschutzes. Wir empfehlen daher, umgehend nach Erhalt der Kündigung rechtlichen Rat einzuholen.
Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht automatisch. Er kann sich jedoch aus einem Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, aus einer entsprechenden Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder im Falle einer betriebsbedingten Kündigung ergeben. Die Höhe orientiert sich oft an 0,5 bis 1,0 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
Können Sie mich auch außerhalb von Freiburg vertreten?
Ja, unser Mandat erstreckt sich bundesweit. Wir vertreten Mandanten vor Arbeitsgerichten in ganz Deutschland. Durch unsere Vernetzung und Prozesserfahrung können wir auch in anderen Bundesländern eine effektive Vertretung sicherstellen. Die Kommunikation erfolgt dabei stets digital und persönlich aus unserer Freiburger Kanzlei.
Wie viel kostet ein Arbeitsrecht Anwalt in Freiburg in Deutschland?
Die Kosten richten sich primär nach dem Gegenstandswert des Verfahrens, der gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) und dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Für eine erste anwaltliche Einschätzung im Rahmen eines Beratungsgesprächs können pauschal zwischen 150 und 350 Euro anfallen. Für die gesamte Vertretung in einem Kündigungsschutzverfahren sind je nach Komplexität Kosten im mittleren vierstelligen Bereich realistisch. Wir erstellen Ihnen nach Prüfung Ihres Falles stets einen transparenten Kostenrahmen.