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Unsere Leistungen
Prozess

Unser methodischer Ansatz beginnt mit einer umfassenden Prüfung Ihrer Kündigungsschreiben und des Arbeitsvertrags. Wir analysieren, ob die vom Arbeitgeber angeführten Gründe für eine fristlose Kündigung tatsächlich vorliegen und ob das verfahrensrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde. Dabei stützen wir uns auf die ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und das Kündigungsschutzgesetz. Ein zentraler Schritt ist die fristgerechte Einreichung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht, was in über 95% der von uns betreuten Fälle innerhalb der ersten zehn Tage nach Kündigungszugang erfolgt. Parallel prüfen wir Ansprüche auf Abfindung oder Wiedereinstellung. Unser strukturiertes Vorgehen umfasst auch die Vorbereitung auf eventuelle Güteverhandlungen. Weitere Details zum richtigen Verhalten nach einer Kündigung finden Sie in unserem Leitfaden Was Tun Nach Einer Kündigung?.
Lokale Aspekte — Germany
Die arbeitsrechtliche Praxis zeigt regionale Unterschiede in Deutschland. Während in wirtschaftsstarken Ballungsräumen wie dem Rhein-Main-Gebiet oder München oft komplexere Streitigkeiten um leitende Angestellte und Vertragsstrafen auftreten, stehen in strukturschwächeren Regionen häufig Massenentlassungen und betriebsbedingte Kündigungen im Fokus. Die Spruchpraxis der Arbeitsgerichte kann lokal variieren, weshalb unsere anwaltliche Strategie stets die Besonderheiten des örtlich zuständigen Gerichts berücksichtigt. Unser bundesweites Netzwerk ermöglicht es uns, diese lokalen Gegebenheiten zu kennen und für Ihre Vertretung optimal zu nutzen. Wir bieten unsere Expertise für Mandanten in ganz Deutschland, von Hamburg bis München und von Köln bis Leipzig, an.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Gesetzliche Klagefrist | 3 Wochen ab Zugang der Kündigung |
| Zuständiges Gericht | Arbeitsgericht am Arbeitsort |
| Erforderliche Form der Klage | Schriftform beim Arbeitsgericht |
| Typische Dauer des Verfahrens (1. Instanz) | 4 bis 9 Monate |
| Erfolgsquote bei anwaltlicher Vertretung* | Signifikant erhöht |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 626 ff.
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei Mitbestimmung
- Nachweisgesetz (NachwG) für Vertragsgrundlagen
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Haeufig gestellte Fragen
Wann beginnt die dreiwöchige Klagefrist genau zu laufen?
Die Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündungserklärung beim Arbeitnehmer. Der Zugang ist erfolgt, sobald das Schriftstück in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und unter gewöhnlichen Umständen die Kenntnisnahme möglich ist, z.B. durch Einwurf in den Briefkasten. Der Tag des Zugangs wird nicht mitgerechnet. Die Frist endet mit Ablauf desjenigen Tages der dritten folgenden Woche, der durch seine Benennung dem Tag des Fristbeginns entspricht.
Kann die Klagefrist verlängert werden oder gibt es Ausnahmen?
Die dreiwöchige Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist und kann weder durch Vereinbarung verlängert noch durch den Arbeitgeber gewährt werden. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich, etwa bei unabwendbarem Zufall oder wenn das Gericht die Klage zu Unrecht als unzulässig verworfen hat. Ein rechtzeitiger anwaltlicher Rat ist daher unerlässlich, um Fristversäumnisse, die praktisch immer zum Rechtsverlust führen, zu vermeiden.
Was passiert nach Einreichung der Kündigungsschutzklage?
Das Arbeitsgericht lädt beide Parteien typischerweise zu einem frühen ersten Termin, dem Gütetermin. Hier wird versucht, eine einvernehmliche Einigung, oft in Form eines Auflösungsvertrags mit Abfindung, zu erzielen. Kommt es zu keiner Einigung, wird der Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, in der Beweise erhoben und Zeugen vernommen werden. Unser Team bereitet Sie intensiv auf beide Termine vor und vertritt Ihre Interessen mit dem Ziel einer optimalen rechtlichen oder vergleichsweisen Lösung.
Wie viel kostet eine anwaltliche Vertretung bei Kündigungsschutzklage in Germany?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der sich aus dem Bruttomonatsgehalt des letzten Monats und der voraussichtlichen Dauer der weiteren Beschäftigung ableitet. Für ein standardisiertes Mandat mit Klageerhebung, Teilnahme am Gütetermin und einem Verhandlungstermin liegen die anwaltlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) typischerweise in einem Referenzbereich von 1.500 bis 4.500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Gerichtskosten. Ein detailliertes, auf Ihren Fall zugeschnittenes Angebot erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen.