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Unsere Leistungen
Prozess

Unser Vorgehen folgt einem strukturierten, rechtstechnischen Prozess. Zunächst analysieren wir vertragliche Grundlagen wie Ihren Arbeitsvertrag und anwendbare Tarifverträge, um die vertragliche Fristenlage zu klären. Im zweiten Schritt prüfen wir die Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Fristen gemäß §§ 622 ff. BGB, die je nach Betriebszugehörigkeit zwischen vier Wochen und sieben Monaten betragen können. Wir berücksichtigen dabei stets die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Abschließend bewerten wir für Sie alle rechtlichen Optionen, einschließlich der Geltendmachung von Fristverstößen oder der Verhandlung außergerichtlicher Einigungen. Ein detaillierter Leitfaden zu Ihren ersten Schritten finden Sie in unserer Anleitung Was Tun Nach Einer Kündigung?.
Lokale Aspekte — Germany
Die arbeitsrechtliche Praxis unterliegt in Deutschland regionalen Besonderheiten, die wir in unserer Beratung berücksichtigen. In wirtschaftsstarken Ballungsräumen wie dem Rhein-Main-Gebiet oder der Region München sind oft komplexe Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen anzuwenden, die spezifische Kündigungsregelungen enthalten. In strukturschwächeren Regionen hingegen gewinnen Fragen zu Insolvenz und Massenentlassungen an Bedeutung. Unser bundesweites Netzwerk ermöglicht es uns, diese lokalen Gegebenheiten und die Rechtsprechung der jeweiligen Landesarbeitsgerichte, etwa in Nordrhein-Westfalen oder Bayern, in jede Fallstrategie einfließen zu lassen. Wir bieten so eine an den regionalen Kontext angepasste, präzise Rechtsberatung in ganz Deutschland an.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Gesetzliche Mindestfrist (Basis) | 4 Wochen zum Monats- oder Quartalsende |
| Maximale gesetzliche Frist | 7 Monate zum Monatsende |
| Prozessuale Einspruchsfrist (KSchG) | 3 Wochen nach Zugang der Kündigung |
| Typische Vertragliche Vereinbarung | 1 bis 3 Monate zum Monatsende |
| Frist bei betriebsbedingter Kündigung (Sozialplan) | Individuell, oft verlängert |
Technologie-Stack
- § 622 BGB (Gesetzliche Kündigungsfristen)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Einschlägige Tarifverträge (z.B. Manteltarifvertrag)
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Haeufig gestellte Fragen
Wann beginnt die gesetzliche Kündigungsfrist zu laufen?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beginnt gemäß § 622 Abs. 1 BGB mit dem Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung beim anderen Vertragspartner. Entscheidend ist nicht das Datum auf dem Schreiben, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Empfänger unter gewöhnlichen Umständen Kenntnis erlangen konnte. Bei postalischer Zustellung ist dies regelmäßig der auf den Zugang folgende Tag.
Können im Arbeitsvertrag kürzere Fristen als im Gesetz vereinbart werden?
Nein. Die gesetzlichen Mindestfristen des § 622 BGB sind zwingend. Vertragliche Vereinbarungen, die zu Ihren Ungunsten von diesen Fristen abweichen, sind unwirksam (§ 622 Abs. 4 BGB). Es können jedoch für beide Seiten gleichermaßen geltende, längere Fristen vereinbart werden. Bei tarifgebundenen Parteien gelten die Fristen des jeweiligen Tarifvertrags.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Frist nicht einhält?
Eine fristwidrige Kündigung ist unwirksam. Das Arbeitsverhältnis gilt als nicht beendet, und Sie haben einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Zahlung Ihres Gehalts. Sie müssen die Unwirksamkeit jedoch innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist nach dem KSchG vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Wir empfehlen dringend, unverzüglich nach Kündigungseingang rechtlichen Rat einzuholen.
Wie viel kostet eine Beratung zu Kündigungsfristen in Germany?
Die Kosten für eine anwaltliche Beratung hängen vom konkreten Beratungsanlass, dem Umfang der Akten und der erforderlichen Expertise ab. Für eine erste Einschätzung Ihrer Fristenlage im Rahmen einer Erstberatung können Sie mit einem Rahmen zwischen 190 und 450 Euro (zzgl. MwSt.) rechnen. Für eine verbindliche Kosteninformation empfehlen wir, uns Ihren konkreten Fall zur Erstellung eines individuellen Angebots zu übermitteln.