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Klare Beratung zu Ihrer Arbeitssituation — Abfindung, ungerechtfertigte Kündigung und Ihre Rechte. Ohne Termin, vertraulich.
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Unsere Leistungen
Prozess

Unser Vorgehen folgt einem strukturierten, auf das deutsche Arbeitsrecht zugeschnittenen Prozess. Zunächst analysieren wir die Freistellungsvereinbarung oder die einseitige Anordnung des Arbeitgebers auf ihre Wirksamkeit, insbesondere im Hinblick auf § 611a BGB (Fürsorgepflicht) und das Entgeltfortzahlungsgesetz. Wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer einvernehmlichen oder einseitigen Freistellung vorliegen und ob eventuelle Gegenleistungen (wie eine Abfindung) angemessen sind. In über 60% der Fälle ergeben sich hieraus Verhandlungspositionen. Technisch stützen wir uns auf eine digitale Aktenführung und Kommunikationsplattform, die eine effiziente Zusammenarbeit mit Mandanten in ganz Deutschland ermöglicht. Unser Ziel ist stets die schnelle Klärung Ihrer Rechtsstellung und die Sicherung Ihrer Ansprüche, notfalls durch einstweiligen Rechtsschutz vor dem Arbeitsgericht.
Lokale Aspekte — Germany
Die arbeitsrechtliche Praxis bei vorübergehenden Freistellungen weist in Deutschland regionale Nuancen auf, die von der Spruchpraxis der örtlichen Arbeitsgerichte beeinflusst werden. Während die gesetzlichen Grundlagen bundeseinheitlich sind, können Gerichte in wirtschaftsstarken Regionen mit vielen Konzernzentralen oft mit komplexeren Vereinbarungen und höheren Streitwerten befasst sein. Unser bundesweit aufgestelltes Team kennt diese regionalen Besonderheiten und passt die strategische Beratung entsprechend an. Ob in den wirtschaftlichen Ballungsräumen oder in strukturschwächeren Regionen – wir gewährleisten eine einheitlich hohe Beratungsqualität für Mandanten in ganz Deutschland, indem wir lokal relevantes Fallrecht systematisch in unsere Argumentation integrieren.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Dauer der Beratung bis zur Klärung | 1-3 Werktage |
| Gesetzliche Mindestvergütung bei Annahmeverzug | § 615 BGB |
| Typischer Prüfungsumfang der Freistellungsvereinbarung | 5-10 rechtliche Einzelpunkte |
| Frist für Kündigungsschutzklage bei verbundener Kündigung | 3 Wochen |
| Häufigkeitsgrad in unserer Mandantenschaft | Hoch |
Technologie-Stack
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 611, 615
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
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Haeufig gestellte Fragen
Wann ist eine einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber rechtmäßig?
Eine einseitige Freistellung ist nur in engen Grenzen zulässig, typischerweise bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 626 BGB, der auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde, oder im Rahmen eines Annahmeverzugs (§ 615 BGB), wenn der Arbeitnehmer die angebotene Arbeit nicht annimmt. Ohne solche Grundlage bedarf es einer einvernehmlichen Vereinbarung, da die Arbeitspflicht Kern des Vertrages ist. Wir prüfen stets die konkrete Sachlage.
Besteht während der Freistellung Anspruch auf Urlaub?
Ja, grundsätzlich bleibt der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz bestehen, da das Arbeitsverhältnis fortdauert. Der Arbeitgeber kann den Urlaub jedoch nicht einseitig anordnen. Problematisch kann die Verfallsfrist des Urlaubs (§ 7 BUrlG) werden, wenn die Freistellung über das Jahresende hinausgeht. Wir unterstützen Sie bei der Sicherung Ihrer Urlaubsansprüche.
Kann ich in der Freistellung für einen anderen Arbeitgeber tätig werden?
Das hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Grundsätzlich gilt das Gebot zur Treuepflicht. Eine Nebentätigkeit muss meist vom Arbeitgeber genehmigt werden, sofern nicht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist. Bei einer Freistellung gegen Zahlung einer Abfindung sind oft weitreichende Wettbewerbsverbote (Karenzentschädigung) Teil der Vereinbarung. Eine Einzelfallprüfung ist unerlässlich.
Wie viel kostet die anwaltliche Beratung zu Rechten bei vorübergehender Freistellung in Deutschland?
Die Kosten richten sich nach dem individuellen Aufwand, der Komplexität des Falls (z.B. Vorhandensein einer Abfindungsvereinbarung) und dem streitigen Wert. Als grobe Orientierung für eine umfassende außergerichtliche Beratung und Vertretung in Verhandlungen können Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in einem mittleren vierstelligen Bereich anfallen. Für eine präzise Einschätzung empfehlen wir die Einholung eines individuellen, transparenten Mandatsangebots.