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Unsere Leistungen
Prozess

Unser Vorgehen folgt einem strukturierten, rechtssicheren Prozess. Zunächst analysieren wir im Detail die Kündigungserklärung, den Arbeitsvertrag und das bisherige Verhalten beider Vertragsparteien, um die Rechtsmäßigkeit der Kündigungsart zu prüfen. Wir bewerten, ob die vom Arbeitgeber vorgetragenen Gründe die hohen Hürden einer verhaltens- oder personenbedingten Kündigung mit sozialer Auswahl (§ 1 KSchG) oder die noch strengeren Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung (§ 626 BGB) erfüllen. In über 70% der Fälle ist eine außergerichtliche Einigung im Rahmen einer Abfindungsverhandlung das primäre Ziel. Dafür berechnen wir die individuelle Abfindungshöhe und erörtern strategische Optionen wie den Abschluss eines Aufhebungsvertrags nach einer Kündigung. Sollte eine Klage notwendig sein, vertreten wir Sie konsequent vor dem Arbeitsgericht.
Lokale Aspekte — Germany
Die arbeitsgerichtliche Praxis kann zwischen den Bundesländern und sogar einzelnen Gerichten variieren, etwa in der Bewertung von verhaltensbedingten Kündigungen oder der Sozialauswahl. Während in großen Wirtschaftszentren wie Hamburg oder München oft komplexe betriebsbedingte Kündigungen im Fokus stehen, dominieren in anderen Regionen häufig klassische verhaltensbedingte Fälle. Unser bundesweites Netzwerk ermöglicht es uns, diese regionalen Besonderheiten und die Spruchpraxis der örtlichen Gerichte stets zu berücksichtigen. Egal ob in Berlin, Frankfurt oder Stuttgart – wir stellen sicher, dass Ihre Strategie auf die lokalen Gegebenheiten zugeschnitten ist und setzen auf eine effiziente, ortsunabhängige Kommunikation.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Klagefrist (Kündigungsschutzklage) | 3 Wochen nach Zugang der Kündigung |
| Relevante Prüfungsnormen | § 1 KSchG, § 626 BGB |
| Durchschnittliche Verfahrensdauer (1. Instanz) | 4-9 Monate |
| Typische Abfindungsquote (Bruttomonatsgehälter) | 0,5 - 1,0 pro Beschäftigungsjahr |
| Sozialauswahlprüfung (bei betriebsbedingter Kündigung) | Erforderlich ab 10+ Mitarbeitern |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (§ 626 BGB)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
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Haeufig gestellte Fragen
Was ist der entscheidende Unterschied zwischen den Kündigungsarten?
Eine ordentliche Kündigung (ohne wichtigen Grund) unterliegt den Regeln des Kündigungsschutzgesetzes und erfordert eine sozial gerechtfertigte Begründung (verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt) sowie eine Einhaltung der Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung (mit wichtigem Grund nach § 626 BGB) setzt dagegen eine schwerwiegende Pflichtverletzung voraus, die die sofortige Beendigung ohne Einhaltung einer Frist rechtfertigt. Die Beweislast und die rechtlichen Hürden sind hier für den Arbeitgeber deutlich höher.
Besteht bei jeder Kündigung ein Anspruch auf Abfindung?
Nein. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in engen Grenzen, etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung, wenn die Sozialauswahl fehlerhaft war oder keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht (§ 10 KSchG). In der Praxis wird eine Abfindung jedoch häufig im Rahmen eines Vergleichs vor Gericht oder einer außergerichtlichen Einigung vereinbart, um Rechtsunsicherheit und Kosten zu vermeiden. Die Höhe hängt von vielen Faktoren ab.
Welche Frist muss ich bei einem Kündigungsschutzverfahren beachten?
Die absolut zwingende Frist ist die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht (§ 4 KSchG). Sie beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündungserklärung. Eine Versäumung dieser Frist führt zum endgültigen Verlust des Kündigungsschutzes. Daher ist eine umgehende anwaltliche Prüfung nach Erhalt der Kündigung entscheidend, um alle Optionen und nächsten Schritte rechtzeitig einzuleiten.
Wie viel kostet die anwaltliche Vertretung bei einer Kündigung?
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert des Verfahrens, der sich am Bruttogehalt orientiert, sowie dem tatsächlichen Anwaltsaufwand. Für eine erste fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und der strategischen Optionen bieten wir häufig eine kostenpflichtige Erstberatung an. Für ein standardisiertes Kündigungsschutzverfahren erster Instanz liegen die außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltskosten zusammen typischerweise in einem mittleren vierstelligen Bereich. Ein individuelles, transparentes Angebot erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen.