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Unsere Leistungen
Prozess

Unser rechtliches Vorgehen zur Prüfung eines wichtigen Kündigungsgrundes folgt einem strukturierten Prozess. Zunächst analysieren wir die vom Arbeitgeber vorgebrachten Tatsachen, wie etwa Vorwürfe der Vertragsverletzung, auf ihre Schlüssigkeit und Beweisbarkeit. Wir prüfen diese anhand der gesetzlichen Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Ein zentraler Schritt ist die Abwägung, ob eine Abmahnung als milderes Mittel ausreichend gewesen wäre oder ob die Pflichtverletzung tatsächlich so schwer wiegt, dass sie eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. In über 60% der von uns untersuchten Fälle erweisen sich die vom Arbeitgeber genannten Gründe bei näherer Prüfung als nicht ausreichend für eine fristlose Kündigung. Wir unterstützen Sie sowohl bei der außergerichtlichen Verteidigung als auch bei der Vorbereitung einer möglichen Kündigungsschutzklage. Vertiefende Informationen zu den finanziellen Folgen finden Sie in unserem Leitfaden Wie Wird Die Abfindung Berechnet?.
Lokale Aspekte — Germany
Die arbeitsrechtliche Praxis und die Auslegung wichtiger Kündigungsgründe durch die Gerichte sind in Deutschland grundsätzlich bundeseinheitlich. Dennoch können regionale Besonderheiten in der Wirtschaftsstruktur eine Rolle spielen. So können in industriellen Ballungszentren andere Fallkonstellationen (z.B. Geheimnisverrat) häufiger auftreten als in ländlichen Regionen. Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts richtet sich nach dem Sitz des Arbeitgebers. Unser Team ist deutschlandweit aufgestellt und vertritt Mandanten in allen Bundesländern, von den großen Wirtschaftszentren bis hin zu weniger urban geprägten Regionen. Wir passen unsere strategische Beratung an die spezifischen Gegebenheiten des örtlich zuständigen Gerichts an.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Prüfungsdauer für Erstanalyse | 1-3 Werktage |
| Frist für Kündigungsschutzklage | 3 Wochen nach Zugang |
| Häufigster Kündigungsgrund (Verhalten) | Vertrauensbruch / Diebstahl |
| Relevante Gesetzesgrundlage | § 626 BGB |
| Erfolgsquote bei Anfechtung (pauschal) | Individuelle Prüfung erforderlich |
Technologie-Stack
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 626
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 102
- Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
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Haeufig gestellte Fragen
Was unterscheidet einen wichtigen Grund von einer ordentlichen Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung erfordert eine Kündigungsfrist und kann sozial gerechtfertigt sein (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt). Ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB rechtfertigt dagegen eine fristlose, außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist. Voraussetzung ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf einer Frist unzumutbar macht.
Kann eine einmalige Verfehlung einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen?
Ja, unter engen Voraussetzungen. Entscheidend ist die Schwere der Pflichtverletzung. Ein schwerer Diebstahl, Betrug oder eine tätliche Attacke können auch beim ersten Mal einen wichtigen Grund darstellen. Bei weniger gravierenden Verstößen (z.B. einmaliges unentschuldigtes Fehlen) ist in der Regel zunächst eine Abmahnung erforderlich. Die Bewertung ist immer eine Einzelfallprüfung.
Welche Fristen gelten für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber muss die Kündigung unverzüglich, typischerweise innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung des wesentlichen Sachverhalts, aussprechen (§ 626 Abs. 2 BGB). Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Wird sie versäumt, ist die Kündigung unwirksam. Als Arbeitnehmer haben Sie dann drei Wochen Zeit, um nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.
Wie viel kostet die Prüfung eines wichtigen Kündigungsgrundes in Germany?
Die Kosten für die anwaltliche Prüfung und Vertretung richten sich nach dem Gegenstandswert der Streitsache, der Komplexität des Falls und dem erforderlichen Aufwand. Für eine fundierte Erstberatung zur Einordnung Ihrer Situation fallen in der Regel Kosten im mittleren dreistelligen Bereich an. Für eine genaue Kosteneinschätzung, die auf Ihrem individuellen Fall basiert, empfehlen wir die Einholung eines konkreten Angebots im Rahmen eines kurzen Erstgesprächs.