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Prozess

Unser Vorgehen basiert auf einer strukturierten, vierstufigen Prozessanalyse, die auf dem deutschen Arbeitsrecht, insbesondere dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), und der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fußt. Zunächst führen wir eine detaillierte Aktenprüfung durch, um die rechtliche Ausgangslage, etwa gemäß § 1 KSchG, zu bewerten. Anschließend entwickeln wir eine individuelle Strategie, die von der außergerichtlichen Interessenvertretung gegenüber dem Arbeitgeber bis hin zur prozessualen Durchsetzung vor dem Arbeitsgericht reichen kann. Unser Fokus liegt dabei stets auf einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung für den Mandanten. In über 70% der Fälle gelingt eine einvernehmliche Regelung im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung. Für komplexe Streitigkeiten vertreten wir Sie kompetent in Verfahren zu Kündigung & Entlassung.
Lokale Aspekte — Gottingen
Das deutsche Arbeitsrecht ist bundeseinheitlich kodifiziert, doch die Rechtsprechung der einzelnen Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte kann regional unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Unsere nationale Praxis ermöglicht es uns, diese feinen Unterschiede zu kennen und in unsere Strategie einzubeziehen. Besonders in wirtschaftsstarken Regionen und Universitätsstädten wie Gottingen, mit einem hohen Anteil an akademischen und wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen, sind spezifische Kenntnisse etwa im Bereich des befristeten Arbeitsrechts oder des Rechts des öffentlichen Dienstes gefragt. Unser Büro in Gottingen dient als zentrale Schaltstelle für Mandate in ganz Deutschland, wobei wir die lokalen Gegebenheiten stets in unsere überregionale Expertise integrieren.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Verfahrensdauer (erste Instanz) | 4-9 Monate |
| Frist für Kündigungsschutzklage | 3 Wochen |
| Beratungshonorar (Erstgespräch) | Pauschal oder nach RVG |
| Erfolgsquote außergerichtliche Einigungen | > 70% |
| Aktive Mandate pro Fachanwalt | Max. 50 |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 611 ff.
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitsrecht Anwalt in Gottingen
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Haeufig gestellte Fragen
Welche Frist muss ich bei einer Kündigung beachten?
Die Klagefrist bei einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung beträgt gemäß § 4 KSchG drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündungserklärung. Diese Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Versäumt der Arbeitnehmer sie, ist die Kündung rechtskräftig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Daher ist eine umgehende anwaltliche Beratung nach Erhalt der Kündigung unerlässlich, um alle rechtlichen Optionen prüfen und fristgerecht handeln zu können.
Wann liegt ein sozial ungerechtfertigter Kündigungsgrund vor?
Ein sozialer Kündigungsgrund ist nach § 1 KSchG nur gegeben, wenn die Kündigung durch Gründe in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt ist oder durch dringende betriebliche Erfordernisse gerechtfertigt wird. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast. Unsere Prüfung umfasst eine detaillierte Analyse, ob der geltend gemachte Grund tatsächlich vorliegt, verhältnismäßig ist und ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers, etwa an einem anderen Arbeitsplatz, zumutbar wäre (sog. Ultima-Ratio-Prinzip).
Kann ich auch bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung verlangen?
Ja, die Vereinbarung einer Abfindung ist ein klassischer Verhandlungsgegenstand bei einem Aufhebungsvertrag. Die Höhe orientiert sich an verschiedenen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Gehalt und der Frage, wer die Vertragsauflösung anstrebt. Es gibt keine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung, weshalb die Verhandlungsführung entscheidend ist. Wir empfehlen, keinen vom Arbeitgeber vorgelegten Vertrag ohne anwaltliche Prüfung zu unterzeichnen, da oft Rechte, etwa auf Arbeitslosengeld, unwirksam ausgeschlossen werden.
Wie viel kostet ein Arbeitsrecht Anwalt in Gottingen in Deutschland?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und der Komplexität des Falls. Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel ein Pauschalhonorar. Für die weitere Vertretung erfolgt die Abrechnung nach dem streitwertabhängigen Gebührensatz des RVG, oft verbunden mit einer Prozessfinanzierung oder Rechtsschutzversicherung. Ein pauschaler Preis ist daher nicht seriös. Auf Basis einer ersten Einschätzung Ihres konkreten Falls erstellen wir Ihnen transparent ein individuelles Angebot. Ein unverbindliches Erstgespräch dient der Klärung der Rahmenbedingungen.