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Prozess

Unser methodischer Ansatz folgt einem strukturierten Vier-Phasen-Modell, das auf dem deutschen Arbeitsrecht, insbesondere dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), und der Zivilprozessordnung (ZPO) basiert. Zunächst führen wir eine detaillierte Fallanalyse durch, in der alle relevanten Dokumente wie Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben und Korrespondenz geprüft werden. Anschließend entwickeln wir eine individuelle Strategie, die häufig eine außergerichtliche Einigung im Rahmen einer Güteverhandlung nach § 278 ZPO anstrebt, um Zeit und Kosten zu sparen. Sollte eine Klage notwendig sein, vertreten wir Sie konsequent vor dem Arbeitsgericht. Unser Team setzt moderne Projektmanagement-Tools ein, um Transparenz zu gewährleisten und hält Sie in über 95% der Fälle über alle wesentlichen Entwicklungen innerhalb von 24 Stunden auf dem Laufenden.
Lokale Aspekte — Landshut
Die arbeitsrechtliche Landschaft in Deutschland variiert regional aufgrund unterschiedlicher Wirtschaftsstrukturen und Gerichtspraxis. In industriell geprägten Regionen wie Bayern stehen oft Massenentlassungen und Betriebsübergänge im Fokus, während in Dienstleistungszentren Konflikte um variable Vergütung und Compliance-Fragen dominieren. Unser Team in Landshut, dem zentralen Hub unserer nationalen Tätigkeit, ist mit diesen regionalen Besonderheiten vertraut und passt die Beratungsstrategie entsprechend an. Wir berücksichtigen die spezifische Rechtsprechung der örtlichen Arbeitsgerichte und die branchenspezifischen Gegebenheiten, um für Mandanten in Landshut und anderen Wirtschaftszentren die bestmögliche Vertretung zu gewährleisten. Für eine detaillierte Betrachtung Ihrer lokalen Situation, besuchen Sie unsere Seite zu Kündigung & Entlassung.
Projekt-Referenzparameter
| Parameter | Referenzwert |
|---|---|
| Typische Verfahrensdauer (erste Instanz) | 4-9 Monate |
| Frist für Kündigungsschutzklage | 3 Wochen |
| Erfolgsquote außergerichtliche Einigungen | > 80% |
| Maximale Bearbeitungszeit für Erstgutachten | 5 Werktage |
Technologie-Stack
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Dienstvertragsrecht
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitsrecht Anwalt in Landshut
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Haeufig gestellte Fragen
Welche Frist muss ich bei einer Kündigung beachten?
Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine strikte Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündungserklärung gemäß § 4 KSchG. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und kann nicht verlängert werden. Eine verspätete Klageeinreichung führt zum Verlust des Kündigungsschutzes. Wir empfehlen daher, umgehend nach Erhalt der Kündigung rechtlichen Rat einzuholen, um alle Optionen und Fristen prüfen zu können.
Kann ich auch ohne Klage zu einer Einigung kommen?
Ja, in vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung im Rahmen einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht oder durch direkte Verhandlungen mit dem Arbeitgeber möglich und sinnvoll. Dieses Verfahren ist oft schneller und kostengünstiger. Unser Team prüft zunächst stets das Potenzial für eine Verhandlungslösung und unterstützt Sie professionell bei der Formulierung von Vergleichsangeboten und der Durchführung der Gespräche.
Was passiert im Falle eines Betriebsübergangs?
Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB gehen die Arbeitsverhältnisse automatisch auf den neuen Inhaber über. Bestehende Arbeitsbedingungen bleiben zunächst für ein Jahr erhalten. Dennoch können sich für Arbeitnehmer Rechte und Pflichten ändern. Wir beraten Sie umfassend zu Ihrem Status, möglichen Weigerungsrechten und Ansprüchen, insbesondere im Zusammenhang mit etwaigen betriebsbedingten Kündigungen durch den alten oder neuen Arbeitgeber.
Wie viel kostet ein Arbeitsrecht Anwalt in Landshut in Deutschland?
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert der Streitsache, dem tatsächlichen Aufwand und der gewählten Vergütungsvereinbarung (z.B. Stundensatz oder Erfolgshonorar). Für eine erste fundierte Einschätzung Ihres Falles bieten wir ein kostenloses Erstgespräch an. Ein grober, rein orientierender Richtwert für eine umfassende Mandatsbetreuung bis zur ersten Instanz kann im Bereich von 1.500 bis 5.000 Euro netto liegen. Für ein verbindliches, individuelles Angebot empfehlen wir die Anforderung eines detaillierten Kostenplans.